MTU Aero Engines: Anmerkungen zur Telefonkonferenz


Kepler Cheuvreux (KCH) geht in einer Kurzanalyse auf die telefonische Analystenkonferenz des Triebwerkherstellers MTU Aero Engines (1) ein und bekräftigt die Kaufempfehlung für die Aktie. Gemäß KCH entsprach der Q3-Umsatz den Erwartungen, Marge und freier Barmittelüberschuss hätten dagegen die Konsensschätzungen übertroffen. Auch habe sich das Unternehmen, so KCH, „zuversichtlich“ hinsichtlich der aktuellen „Hauptprognose für 2023“ gezeigt.
KCH weist darauf hin, dass die Kosten für den GTF-Rückruf sich „nachweislich auf fast 1 Mrd. EUR“ beliefen und in den nächsten zwei bis drei Jahren anfielen. KCH verweist darauf, dass die „steuerliche Absetzbarkeit der Kosten auf 30% festgelegt wurde“. KCH betont den Eindruck, dass der größere Partner RTX Corporation eine „als konservativ zu betrachtende“ Schätzung für den Aufwand ausgegeben habe. KCH macht dies auch an dem von RTX angekündigten beschleunigten Aktienrückkauf von 10 Mrd. USD fest, um „von der überzogenen Marktreaktion auf den Rückruf zu profitieren“. KCH betont zudem, dass die MTU-Geschäftsführung darauf beharre, dass es keine Stornierungen von GFT-Triebwerken gegeben habe. Sobald die alten Fertigungsprobleme behoben seien, dürfte die Nachfrage aufgrund der „überlegenen Treibstoffeffizienz und Wirtschaftlichkeit“ hoch bleiben.
KCH zieht für die MTU Aero-Aktie das Fazit: „In diesem Fall ist der Marktwertverlust bei MTU, dessen organische Performance die Erwartungen übertrifft, übertrieben, und der „Skandal“ sollte als Kaufgelegenheit genutzt werden, da die Probleme nun klar identifiziert zu sein scheinen, die Cash-Kosten auf 0,7 Mrd. EUR nach Steuern begrenzt sind und die langfristige Wachstumsstory nicht beeinträchtigt ist.“
Erläuterungen zu den Fußnoten, Zusammenfassungen der Einzelempfehlung unseres Research Partners Kepler Cheuvreux:
(1) MTU Aero Engines-Einzelempfehlung von Kepler Cheuvreux, veröffentlicht am 30.10.2023, Votum: Kaufen, Kursziel 228,00 EUR. Die erstmalige Weitergabe durch die Haspa erfolgte am 01.11.2023 um 11:55 Uhr. Die weiteren gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie hier.